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   BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R   

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BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R (https://dejure.org/2003,1931)
BSG, Entscheidung vom 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R (https://dejure.org/2003,1931)
BSG, Entscheidung vom 10. April 2003 - B 4 RA 56/02 R (https://dejure.org/2003,1931)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 224 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R
    Nach der Entscheidung des BVerfG vom 12. März 1996 (BVerfGE 94, 241) und Erlass der gesetzlichen Neuregelung (Art. 33 RRG 1999, § 307d SGB VI) setzte die Beklagte den Wert des Rechts der Klägerin auf Altersrente ab 1. Juli 1998 neu fest, weil Rangstellenwerte aus denjenigen Monaten, in denen die Klägerin im Jahr 1950 sowohl den Tatbestand von Kindererziehungszeiten erfüllte als auch freiwillige Beiträge entrichtete, nach der gesetzlichen Neuregelung ab diesem Zeitpunkt zu erhöhen seien (Bescheid vom 14. April 1999).

    Das BVerfG erklärte mit Beschluss vom 12. März 1996 (1 BvR 609, 692/90, BVerfGE 94, 241) die Vorschrift des § 32a Abs. 5 Satz 2 AVG (sowie die entsprechenden Regelungen der RVO, des RKG und die Nachfolgevorschriften der §§ 70 Abs. 2, 83 Abs. 1 SGB VI idF des RRG 1992) für verfassungswidrig.

    Der Gesetzgeber war "verpflichtet, die verfassungswidrige Regelung bis zum 30. Juni 1998 durch eine verfassungsgemäße Regelung zu ersetzen" (BVerfGE 94, 241, 242 - Ziffer 2. des Tenors -).

    Denn die Norm besteht im Falle ihrer Unvereinbarerklärung jedenfalls über den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung des BVerfG hinaus, wenn das BVerfG - wie hier - anordnet, dass sie (auch) zukünftig, nämlich bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, unter Anpassungsvorbehalt angewendet werden darf (BVerfGE 94, 241, 267).

    Denn das BVerfG ordnete hier an, dass § 32a Abs. 5 Satz 2 AVG auch "Rentenbescheiden, die nach Bekanntgabe des vorliegenden Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts erlassen werden, (...) zu Grunde zu legen (ist), jedoch unter dem Vorbehalt der Anpassung an die künftige Neuregelung" (BVerfGE 94, 241, 267).

    Das BVerfG führte insoweit aus (BVerfGE 94, 241, 266 f): "Rentenbescheide, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Entscheidung bereits bestandskräftig sind, bleiben von ihr unberührt.

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R
    Da die Klägerin ihren Antrag gemäß § 44 SGB X bereits vor der Entscheidung des BVerfG gestellt habe, unterscheide sich der Sachverhalt schließlich von demjenigen, über den der erkennende Senat mit Urteil vom 20. Dezember 2001 (B 4 RA 6/01 R) entschieden habe.

    Dann kann erst recht ein früher auf Grund eines nach der Rechtsfolgenanordnung des BVerfG ausdrücklich weiterhin anzuwendenden Gesetzes ergangener und bindend gewordener Verwaltungsakt nicht iS des § 44 (oder des § 45) SGB X im Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig gewesen sein und darf auch nicht - vorbehaltlich einer anderen gesetzlichen Neuregelung - so behandelt werden (BSG Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R -, SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 = SozR 3-8570 § 5 Nr. 7 mwN).

    f) Auf die (angebliche) Konkurrenzfrage bezüglich des Verhältnisses von § 44 (sowie § 45) SGB X zu § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl hierzu BSG Urteil vom 20. Dezember 2001, SozR 3-8570 § 8 Nr. 7) kommt es hier schon deshalb nicht an, weil § 44 SGB X nicht anwendbar ist.

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R
    Es besteht ein verfassungsrechtliches Interesse daran, die Bestandskraft eines Hoheitsakts herbeizuführen, wenn die Rechtsordnung der Verwaltung die Befugnis erteilt hat, für ihren Bereich das im Einzelfall Verbindliche festzustellen, zu begründen oder zu verändern (so ausdrücklich BVerfGE 60, 253, 270).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R
    Die Verwaltung unterlag hier schon deshalb keiner Anwendungssperre oder Aussetzungspflicht, die sonst grundsätzliche Rechtsfolge einer bundesverfassungsgerichtlichen Unvereinbarerklärung für die Normanwender sind (stRspr des BVerfG, zB BVerfGE 37, 217, 261; 93, 386, 402 f).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R
    Der Umstand, dass das BVerfG ausnahmsweise die vorübergehende Anwendbarkeit einer für unvereinbar erklärten Norm anordnet, hat gerade zur Folge, dass (gerichtliche oder behördliche) Entscheidungen, die in der zurückliegenden Zeit auf diese Regelung gestützt worden sind, verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden können (so ausdrücklich jetzt auch BVerfG, Urteil vom 28. Januar 2003, 1 BvR 487/01, NJW 2003, 737, 739 ).
  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 22/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Prüfung

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R
    Diese Kombination von Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklagen (§ 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 SGG) ist zulässig (stellv BSGE 88, 75, 77).
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R
    Die Verwaltung unterlag hier schon deshalb keiner Anwendungssperre oder Aussetzungspflicht, die sonst grundsätzliche Rechtsfolge einer bundesverfassungsgerichtlichen Unvereinbarerklärung für die Normanwender sind (stRspr des BVerfG, zB BVerfGE 37, 217, 261; 93, 386, 402 f).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 47/01 R

    Überprüfungsverfahren eines Rentenantrags nach zwischenzeitlicher Rechtsänderung

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R
    Ob im Übrigen die "bei Erlass" des Verwaltungsaktes bestehende Sach- und Rechtslage aus damaliger, aus heutiger ("geläuterter") Sicht (stellv BSG vom 14. November 2002, B 13 RJ 47/01 R, Umdruck S 5; Steinwedel in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand: August 2002, § 44 SGB X Rn 29) oder aber differenzierend zu beurteilen ist, kann hier offen bleiben.
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 2/99 R

    Sozialpflichtversicherung und freiwillige Zusatzrentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R
    Denn die Beitragsbemessungsgrenze stellt eine für das System der gesetzlichen Rentenversicherung "signifikante Größe" dar (BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 5 und 8) und darf nicht überschritten werden, wenn das System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gesprengt werden soll (BSG-Urteil vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 47/02 R - mwN, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 47/02 R

    Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten - Begrenzung der

    Auszug aus BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R
    Denn die Beitragsbemessungsgrenze stellt eine für das System der gesetzlichen Rentenversicherung "signifikante Größe" dar (BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 5 und 8) und darf nicht überschritten werden, wenn das System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gesprengt werden soll (BSG-Urteil vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 47/02 R - mwN, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine

  • BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Einschränkung der Rücknahme - Nichtigkeit einer

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